AGB

AGB des Kentucky Steakhouse / Keller Zweck Mit der Publizierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB genannt) möchte das Kentucky Steakhouse / Keller der Kundschaft mehr Transparent bieten. Die AGB kommen insbesondere bei schriftliche Reservationen, Konzerten sowie allgemeine Bestellungen und- oder Buchungen/Platzreservationen etc. zum tragen. Allgemeines Im Nachfolgenden Text werden unsere Vertragspartner/Kunden als Auftraggeber und des Kentucky Steakhouse / Keller als Auftragnehmer KS/K bezeichnet. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen Auftraggeber und KS/K abgeschlossen werden, ohne dass es eines Widerspruches der KS/K gegen etwaige vom Auftraggeber gemachte Einschränkungen bedarf. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. AGB des Auftraggebers und weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und Nebenabreden sind nur so weit gültig, wie sich das Kentucky Steakhouse / Keller damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt. Angebot und Vertragsabschluss Nur schriftliche Vertragserklärungen von Kentucky Steakhouse / Keller, insbesondere Leistungsangebote und Angebotsannahme, verpflichten das KS/K. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch KS/K. Ein Vertragsabschluss kommt zustande, wenn dieser schriftlich niedergelegt und der Vertrag rechtswirksam unterschrieben ist. Vertragsenderungen und neue Angebote müssen schriftlich abgefasst und/oder bestätigt werden. Leistungsumfang Zu den Leistungen des Auftragnehmers zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Anlässe erforderlich sind. Der genaue Gegenstand der Leistung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Für mangelhafte oder nicht durchgeführte Leistungen resp. Darbietungen die mit Drittpersonen wie Künstler, Bands, DJ, Tanz Gruppen, Alleinunterhalter abgeschlossen wurden, übernimmt das Kentucky Steakhouse / Keller keine Haftung. Annulation/Änderungen Vertragsänderungen oder Annulationen können nur bis 36 Stunden vor Beginn des Anlasses und nur in schriftlicher Form berücksichtigt werden. Danach wird 50% des Arrangement resp. Menu Preises pro Person zur Zahlung Fällig. Allfällige zusätzliche Schadenersatzansprüche bleiben dem Kentucky Steakhouse / Keller vorbehalten sofern Drittpersonen involviert wurden wie z.B. Musiker, Künstler und oder spezielles Personal. Zahlung, Verzug, Aufrechnung Dem Auftrag kann eine Vereinbarung über eine Anzahlung des Auftraggebers zugrunde gelegt sein. Wird eine Anzahlung vereinbart, ohne dass der genaue Veranstaltungstermin feststeht, wird die Anzahlung spätestens 10 Tage vor dem zu bestimmenden Veranstaltungszeitpunkt fällig. Der offene Saldo der Schlussrechnung ist unverzüglich ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig. Unsere Rechnungen werden nach Erhalt zur Zahlung fällig. Andere Zahlungsziele werden explizit vermerkt. Alle Rechnungen sind rein netto und ohne Abzüge zu begleichen. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Zinsbelastung von 5 % p. a. Mahn- und Inkassospesen werden separat in Rechnung gestellt. Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. In jedem Fall gelten Rechnungen als genehmigt, sofern allfällige Beanstandungen nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Zahlungsbedingungen und Inkasso-Kosten Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf der Frist von 7 Tagen ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5% pro Monat zu bezahlen. Zudem hat das Kentucky Steakhouse / Keller Anspruch auf Erstattung von Unkosten für Mahnungen und andere Umtriebe, namentlich auch auf Erstattung der Kosten der von KS/K allenfalls für das Inkasso beigezogenen externen Rechtsberater und Dienstleister. Beanstandungen Beanstandungen sind unverzüglich, das heisst noch während des Anlasses mündlich dem Verantwortlichen des Kentucky Steakhouse / Keller mitzuteilen um diesem die Gelegenheit zur Korrektur zu geben. Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können die Mängel aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig, während oder bis zum Ende des Anlasses, behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln keine Schadenersatzansprüche des Auftraggebers hergeleitet werden. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Das Vertragsverhältnis und alle sich aus diesem Leistungsaustausch ergebenden oder damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche unterstehen dem schweizerischen Recht. Für alle mit solchen Ansprüchen in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist Liestal (Schweiz) der einzige und ausschliessliche Gerichtsstand.
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